Liebe Gäste bei unserem Abschlussball am Freitag,
bezüglich des Jugendschutzes weisen wir darauf hin, dass die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden darf. Alle Gäste unter 16 Jahren, die eine Karte zum Abschlussball erwerben, müssen daher entweder in Begleitung ihrer Eltern an der Einlasskontrolle erscheinen oder aber die hier zu herunterladende ausgefüllte Erziehungsbeauftragung mitführen. Weisen Sie bitte gegebenenfalls auch jene Personen darauf hin, an die gekaufte Eintrittskarten weitergegeben wurden.
Viele Grüße von Walter Thurn, BerR